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   BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04   

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https://dejure.org/2004,9142
BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04 (https://dejure.org/2004,9142)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04 (https://dejure.org/2004,9142)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 2004 - 3Z BRH 2/04 (https://dejure.org/2004,9142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Beschwerde als Rüge rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    FGG § 14; ; ZPO § 127; ; ZPO § 574; ; ZPO § 321a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 14; ZPO § 127 § 574 § 321a
    Auslegung einer Beschwerde gegen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss des Beschwerdegerichts als Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit einer Beschwerde im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Prozesskostenhilfe ablehnenden Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren ; Zulässigkeit der Auslegung einer Beschwerde gegen einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 917
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04
    Deren Konzeption ist der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch in Gestalt der weiteren Beschwerde nach § 27 FGG geläufig, die ebenfalls auf eine Rechtskontrolle beschränkt ist (BayObLGZ 2002, 89/93).
  • BayObLG, 14.05.2002 - 1Z BR 59/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04
    Für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gelten daher die Vorschriften der ZPO während im Übrigen die Vorschriften der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung finden (vgl. BayObLGZ 2002, 147/148).
  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

    Zulässigkeit einer ergänzenden Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04
    Ob die Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht auf eine Gegenvorstellung analog § 321a ZPO hin zugelassen werden kann (vgl. BGH NJW 2004, 2529/2530), hat das Gericht bislang nicht entschieden.
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 103/99

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels

    Auszug aus BayObLG, 30.09.2004 - 3Z BRH 2/04
    In Fällen dieser Art ist das Schweigen des angefochtenen Beschlusses regelmäßig als Nichtzulassung auszulegen (BayObLGZ 1999, 121/122).
  • OLG München, 23.08.2006 - 32 Wx 127/06

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Prozesskostenhilfe versagende Entscheidung des

    In derartigen Fällen ist nur die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO gegeben, sofern das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (BGH NJW-RR 2004, 1077 f; BayObLG aaO; BayObLG FamRZ 2005, 917; Keidel/Zimmermann FGG 15. Aufl. § 14 Rn. 34).

    Deren Konzeption ist der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch in Gestalt der weiteren Beschwerde nach § 27 FGG geläufig, die ebenfalls auf eine Rechtskontrolle beschränkt ist (BGH aaO; BayObLGZ 2002, 89/93; BayObLG FamRZ 2005, 917).

    In Fällen dieser Art ist das Schweigen des angefochtenen Beschlusses regelmäßig als Nichtzulassung auszulegen (BayObLGZ 1999, 121/122; BayObLG FamRZ 2005, 917).

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